KÖRPERSCHAFTSTEUER

Juristischen Personen -  Verein (e. V.), die GmbH, die Aktiengesellschaft und die eingetragene Genossenschaft, bauen auf dieser Grundform auf.

 

Personensteuern kann als Aufwand gebucht sein.

 

 

Beteiligungsertragsbefreiung

 

- Beteiligungsertäge aufgrund einer Beteiligung an einer inländischen Körperschaft.

 

- Beteiligungsertäge aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft, die einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist oder an einer sog. EU-Gesellschaft iS Art 2 der Mutter-Tochter Richtlinie (internationale Schachtelbeteiligung).