BEWERTUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Darstellung von Vermögen und Schulden nach § 242 HGB Einzelkaufleute, Personenhandel- gesellschaften) und 266 HGB (Kapitalgesellschaften)

 

Einblick in die Zahlungsfähigkeit durch Gliederung der Aktiva nach ihrer Liquidität und der Schulden nach ihrer Fälligkeit und durch Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten gem. §§ 268 Abs. 4 und 5 und 285 Nr. 1 HGB

 

 

Bewertung des Anlagevermögens

0] Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweitern eines Betriebes

An

4] aktivierte Aufwände für Ingangsetzung und Erweitern

 

 

 

Anlagevermögen

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

-          Konzessionen: gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteilen

-          Lizenzen: Rechte zur Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten, z.B. Patenten.

-          Firmenwert: aktivierte und auch derivative von käufliche erworbene Geschäftswert  (Nutzungsdauer ist nach wirtschaftlicher Betrachtung zu schätzen)

-          Geleistete Anzahlungen

Sachanlagen

-          Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grund

-          Technische Anlagen und Maschinen

-          Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung

-          Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

 

Finanzanlagen

-          Anteile an verbundenen Unternehmen

-          Ausleihungen an verbundene Unternehmen (Forderung mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren)

-          Beteiligungen (Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen zu dienen.)

-          Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

-          Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens

-          Sonstige Ausleihungen

 

 

 

Bei direkter Abschreibung

 

7] Abschreibung aktivierte Aufwände für Ingangsetzung und Erweitern

An

0] Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweitern eines Betriebes

 

7] Planmäßige Abschreibung

An

0] Anlagenkonto

 

7] Außerplannmäßige Abschreibung

An

0] Anlagenkonto

 

0] Anlagenkonto

An

4] Erträge aus der Zuschreibung von Anlagevermögen

 

 

 

 

 

40.000

 

 40.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investment aufgekauft und dabei als Unterschiedsbetrag zwischen Vermögen und Schulden einen Betrag

 

 

 

 

Bei Grundstücken sind dies:

Die Grunderwerbsteuer

Die Grundbucheintragungsgebühr

Notariatskosten

Bezahlte Vermittlungsentgelte (Maklerprovision)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungsverhältnis besteht

-          Durch eine dauerhafte Verbindung dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen

-          Ein Ausmaß von mindestens 20% des Nennkapitals (Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft betragen)

-          Die Beteiligung als unbeschränkt haftender Gesellschafter an einer eingetragenen Personengesellschaft

Checklist

Bewertung eines Grundstückes – Korrekturbuchungen

Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens – Korrekturbuchungen

Bewertung bilanziertem, nicht abnutzbarem Anlagevermögens

 

7] Außerplanmäßige Abschreibung von Sachlangen

An

0] bebaute oder unbebaute Grundstücke

 

8] Außerplanmäßige Abschreibung von Finanzanlagen

An

0] Finanzanlagen

 

0] bebaute oder unbebaute Grundstücke

An

0] Erträge aus der Zuschreibung von Anlagevermögen

 

Forderung wird zweifelhaft:
2] Zweifelhafte Forderung

 an 2] Forderungen a. LL.

[gesamter Forderungsbetrag inkl. Umsatzsteuer]€

 

Indirekte Abschreibung:
7]  Einstellungen in EWB

  an 3] EWB zu Forderungen

[erwarteter Ausfallbetrag (netto)] €

 

Beginn des neuen Jahres:
2] zweifelhafte Forderung

  an 8] EBK

[gesamter Forderungsbetrag inkl. Umsatzsteuer] €


8] EBK 

  an 3]EWB zu Forderung

[erwarteter Ausfallbetrag (netto)] €

Überweisung eines Teils der Forderung, der Rest der Forderung wird uneinbringlich
2] Bank
7] Abschreibung auf Forderungen

3] Umsatzsteuern 

   an 2] zweifelhafte Forderung [gesamter Forderungsbetrag] €

 

 

Buchung der direkten Abschreibung:

Forderung ist gefährdet
2] Zweifelhafte Forderung

  an 2]  Forderungen a. LL

   [gesamter Forderungsbetrag]€

 

Forderung wird uneinbringlich
7] Abschreibungen auf Forderungen  

   wegen Uneinbringlichkeit
4] Umsatzsteuer
   an 2] Zweifelhafte Forderung

    [gesamter Forderungsbetrag] €

Evlt. Wird die Forderung doch unerwartet überwiesen:
2] Bank 

  an 4] Periodenfremde Erträge

  an 3] Umsatzsteuer [Umsatzsteuerbetrag der Überweisung]€

 

 

 

Gesetzliche Vorschriften

Ausgangswert

Vergleichswert

Nutzungsdauer

Planmäßige Abwertung

Bewertungsvereinfachung

Geringwertige Vermögensgegenstände

Gebäudeveränderungen

Außerplanmäßige Abwertung

Aufwertung

Aufwertungsobergrenze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderung wird zweifelhaft:

 

 

 

 

 

Indirekte Abschreibung:

 

 

 

 

 

Beginn des neuen Jahres

 

 

 

 

 



Überweisung eines Teils der Forderung, der Rest der Forderung wird uneinbringlich

 

 

 

 

 

 

 

Buchung der direkten Abschreibung:

Forderung ist gefährdet

 

 

Forderung wird uneinbringlich

 

 

 

 

 


Evlt. Wird die Forderung doch unerwartet überwiesen:

 

 

 

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach österreichischem Steuerrecht:(2013)

 

  • Maschinen und Einrichtungsgegenstände 5–10 Jahre
  • PKW‘s 8 Jahre
  • Computer 3–4 Jahre
  • Gebäude 33,3–50 Jahre