UNVERSTEUERTE RÜCKLAGEN

Unversteuerte Rücklagen werden auf der Passivseite der Bilanz im Jahresabschluss ausgewiesen. Unversteuerte Rücklagen müssen aufgrund des Steuerrechts gebildet werden und können im Gegensatz zu versteuerten Rücklagen (siehe “Eigenkapital”) auch bei Vorliegen eines Bilanzverlustes gebildet werden. Unversteuerte Rücklagen ergeben sich aus Bewertungsreserven aufgrund von Sonderabschreibungen und sonstigen unversteuerten Rücklagen wie beispielsweise der Übertragungsrücklage.