Zu den steuerpflichtigen Bezügen zählen grundsätzlich all die Vorteile, die der Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis bezieht. Dazu zählen neben dem vereinbarten Grundbezug insbesondere
Bonifikationen, Zulagen, Überstundenentgelte und Sachbezüge. Auch der 13. und 14. Monatsbezug, eine ausbezahlte Abfertifung und eine Urlaubsentschädigung bzw. abfindung gehören zu den
steuerpflichtigen Bezügen.
Für PKW z.B. liegt der Sachbezugswert bei privater Nutzung durch den Dienstnehmer monatlich zwischen 0,75% und 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des PKW bis zu einem Höchstbetrag von €
720,-- (01.03.2014).1,5% Total Aquisition Costs at time of purchasing the Auto, that would include VAT and Consumption Tax when driven more than 500 km in year, otherwise 0,75% with a ceiling set
at € 360,-- 01.03.2014).
Die Löhnsteuer ist die Erhebungs form der Einkommensteuer für Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und wird jedoch vom Arbeitgeber berechnet, einbehalten und am 15. des darauf
folgenden Monats an das Finanzamt abzuführt.
Vor Anwendung des Lohnsteuertarifs sind jedoch insbesondere die folgenden Beträge abzuziehen: