1. Bilanzidentität (Bilanzgleichheit)
-> Schlussbilanz Vorjahr = Eröffnungsbilanz neues Jahr
2. Unternehmensführung (going-concern-Prinzip)
-> Bewertung immer unter der Maßgabe, dass das Unternehmen fortgeführt wird
3. Einzelbewertung
-> alle Vermögensgegenstände/ Schulden sind einzeln zu bewerten
4. Stichtagsbezogenheit (Stichtagsprinzip)
-> Bewertung nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag, alle objektiv bestandenen Sachverhalte sind zu berücksichtigen
5. Vorsicht
-> vorhersehbare Risiken/ Verluste müssen vorsichtig bewertet werden
6. Periodenabgrenzung
-> Aufwendungen/ Erträge periodenbezogen erfassen
7. Bewertungsstetigkeit
-> Bewertungs- und Abschreibungsmethoden müssen beibehalten werden