RÜCKSTELLUNGEN

Ungewisse Verbindlichkeiten

- Steuerrückstellungen
- Garantierückstellungen
- Prozesskostenrückstellungen
- Wechselobligo
- Rückstellungen für Jahresabschlusskosten
- Pensionsrückstellungen
- Rückstellungen für Patentverletzungen

 

Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

-Preisrückgang bei einer zum Festpreis bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht gelieferten Ware

 

Unterlassende Aufwendungen für Instandhaltung

- z.B. eine Dachreparatur, die in den ersten 3 Monaten des folgenden Geschäftsjahres nachgeholt wird

 

Sachmängelhaftungen ohne rechtliche Verpflichtung

- Kulanzleistungen für die Kunden, z.B. Erstattung eines Ersatzgerätes

 

Unterlassene Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird

- Beseitigung von Abraum im folgenden Geschäftsjahr (Nachholung)

 

Rückstellung wird als Aufwand erfasst:
3700 Pensionsrückstellungen
3800 Steuerrückstellungen
3900 Sonstige Rückstellungen

Beispiel:

Gewerbesteuernachzahlung von 8.000€
1. 7700 Gewerbesteuer

    an 3800 Steuerrückstellungen 8.000€
2. 8020 GuV

    an 7700 Gewerbesteuerrückstellungen 8.000€
3. 3800 Steuerrückstellungen

    an 9010 SBK 8.000€

 

Beispiel: Steuerrückstellungen = 8.000€

  1. Fall Zahlungspflicht = Rückstellung

Steuerbescheid: 8.000€
3800 Steuerrückstellungen an 2800 Bank 8.000€

  1. Fall Zahlungspflicht < Rückstellung

Steuerbescheid: 7.000€
3800 Steuerrückstellungen an 2800 Bank 7.000€
an 5480 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.000€

  1. Fall Zahlungspflicht > Rückstellung

Steuerbescheid: 9.000€
3800 Steuerrückstellung 8.000€
7000 Gewerbesteuer 1.000€ an 2800 Bank 9.000€