WERTANSÄTZE FÜR GEGENSTÄNDE DES UMLAUFVERMÖGENS

Gegenstände des Umlaufsvermögens sind mit den Anschaffungs oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen.

 

Führt in Ausnahmefällen das Verbot der Einbeziehung von Kosten der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs dazu, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage auch mit zusätzlichen Anhangsangaben nicht vermittelt werden kann, so können bei Aufträgen, deren Ausführung sich über mehr als zwolf Monate erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs und Vertriebskosten angesetzt werden falls eine verlässliche Kostenrechnung vorliegt und soweit aus der weiteren Auftragsabwicklung keine Verluste oder drohen.

 

Bei der langfristigen Fertigungen (mehr als 12 Mo erstreckt) haben wir ein Wahlrecht, bei den Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse noch zusätzlich angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten zu aktivieren.

 

-Vertriebskosten: alle Koste, die nach Ende der Produktion anfallen. Kosten der Produktionsvorbereitung (Produktionsplannung) zählen zu den Fertigungskosten. Transportkosten, Lagerkosten etc.,

 

-Herstellungskosten: Verpackung, aufgrund der Eigenart des Produktes erforderlich sind, um diese zu verkaufen, Lagerkosten wenn sie Teil des Produktionsvorganges sind (zB Lagerung von Aged Beef).

Das strenge Niederwertswertprinzip ist das dominierende Prinzip beim Umlaufvermögen. Es verlangt zwingend den Ansatz eines niedrigeren Zeitwertes beim Umlaufvermögen am Bilanzstichtag. Vor zwei gegebene Werten (Buchwert bzw Zeitwert am Bilanzstichtag) ist also zwingend der niedrigere Wert anzusetzten.